Religionsunterricht in der Schule: Freiheit, zu glauben – Recht, zu wissen

Das Fach Katholische Religionslehre ist an den Schulen in Bayern ein ordentliches Unterrichtsfach wie andere Fächer auch. Das heißt, es wird mit einer vorgegebenen Zahl von Unterrichtsstunden regelmäßig nach einem zwischen Staat und katholischer Kirche abgestimmten Lehrplan unterrichtet. Die Lehrkräfte, die dieses Fach erteilen, müssen dafür qualifiziert sein und eine kirchliche Bevollmächtigung besitzen.
„Was ist Sinn und Zweck unseres Lebens?“ - „Was ist gut und was ist böse?“ - „Was kommt nach dem Tod?“ - „Wie kann mein Leben gelingen?“ - „Existiert Gott?“ Diese und viele weitere Fragen werden im Religionsunterricht behandelt und diskutiert. So begleitet der Unterricht die Heranwachsenden bei der Suche nach Antworten, die für ihre jeweilige Situation, für ihr eigenes Leben tragfähig sind.
Um die individuelle Freiheit nicht einzuschränken, will unser demokratischer Staat die letzten Grundüberzeugungen des Menschen nicht bestimmen. Daher verpflichtet das Grundgesetz den Staat einerseits, für Religionsunterricht zu sorgen, andererseits überträgt es den Religionsgemeinschaften die Verantwortung, die Inhalte dieses Unterrichts zu gestalten und die Religionslehrkräfte mit auszuwählen.
In Anlehnung an: https://www.bistum-essen.de/info/schule-bildung/dezernat-schulehochschule/religionsunterricht/, zuletzt aufgerufen am 14.03.2023